Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2010 - II ZR 143/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3682
BGH, 14.06.2010 - II ZR 143/09 (https://dejure.org/2010,3682)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2010 - II ZR 143/09 (https://dejure.org/2010,3682)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - II ZR 143/09 (https://dejure.org/2010,3682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG
    Berufungsverfahren: Gehörsverletzung durch Außerachtlassung entscheidungserheblichen Parteivortrags

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Prospektangaben hinsichtlich der Garantieübernahme gegenüber Anlegern für eine Vorzugsausschüttung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Nicht erforderlich dass Verursachungsanteil des Abzuberufenden denjenigen des Mitgeschäftsführers überwiegt

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Gehörsverletzung durch Außerachtlassung entscheidungserheblichen Parteivortrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Gehörsverletzung durch Außerachtlassung entscheidungserheblichen Parteivortrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Auslegung von Prospektangaben hinsichtlich der Garantieübernahme gegenüber Anlegern für eine Vorzugsausschüttung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch Missachtung des Parteivortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fundus Fonds 27: Garantie auf Vorabausschüttung zu Gunsten von Anlegern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fundus Fonds 27: Garantieerwägung auf Vorabausschüttung zu Gunsten von Anlegern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fundus Baubetreuung Immobilien-Anlagen Nr. 27 KG (Fundus Fonds)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1669
  • FamRZ 2010, 1433
  • NZG 2010, 954
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.2009 - II ZR 27/08

    Zur abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BGH, 14.06.2010 - II ZR 143/09
    Mit seiner, allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht jedoch den Sinn erfassenden Wahrnehmung hat sich das Berufungsgericht in nicht mehr nachvollziehbarer Weise dem wesentlichen Kern des Vortrags der Kläger verschlossen und damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen (st.Rspr. vgl. nur BGH, Beschl. v. 12. Januar 2009 - II ZR 27/08, ZIP 2009, 513 Tz. 4; v. 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, WM 2009, 1154 Tz. 3 f.; v. 28. Oktober 2008 - II ZR 207/07, ZIP 2008, 2311 Tz. 4).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BGH, 14.06.2010 - II ZR 143/09
    Mit seiner, allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht jedoch den Sinn erfassenden Wahrnehmung hat sich das Berufungsgericht in nicht mehr nachvollziehbarer Weise dem wesentlichen Kern des Vortrags der Kläger verschlossen und damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen (st.Rspr. vgl. nur BGH, Beschl. v. 12. Januar 2009 - II ZR 27/08, ZIP 2009, 513 Tz. 4; v. 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, WM 2009, 1154 Tz. 3 f.; v. 28. Oktober 2008 - II ZR 207/07, ZIP 2008, 2311 Tz. 4).
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 207/07

    Vorliegen einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 14.06.2010 - II ZR 143/09
    Mit seiner, allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht jedoch den Sinn erfassenden Wahrnehmung hat sich das Berufungsgericht in nicht mehr nachvollziehbarer Weise dem wesentlichen Kern des Vortrags der Kläger verschlossen und damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen (st.Rspr. vgl. nur BGH, Beschl. v. 12. Januar 2009 - II ZR 27/08, ZIP 2009, 513 Tz. 4; v. 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, WM 2009, 1154 Tz. 3 f.; v. 28. Oktober 2008 - II ZR 207/07, ZIP 2008, 2311 Tz. 4).
  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus BGH, 14.06.2010 - II ZR 143/09
    d) Ansprüche gegen die Beklagte wegen eines Prospektmangels aus Verschulden bei Vertragsschluss sind nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil sich die Kläger nur als mittelbare Kommanditisten an der KG beteiligt haben (BGH, Urt. v. 30. März 1987 - II ZR 163/86, ZIP 1987, 912; vgl. auch Urt. v. 20. März 2006 - II ZR 326/04, ZIP 2006, 849 Tz. 27).
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus BGH, 14.06.2010 - II ZR 143/09
    d) Ansprüche gegen die Beklagte wegen eines Prospektmangels aus Verschulden bei Vertragsschluss sind nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil sich die Kläger nur als mittelbare Kommanditisten an der KG beteiligt haben (BGH, Urt. v. 30. März 1987 - II ZR 163/86, ZIP 1987, 912; vgl. auch Urt. v. 20. März 2006 - II ZR 326/04, ZIP 2006, 849 Tz. 27).
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZR 78/14

    Gewerberaummiete: Schadensersatzanspruch des Mieters bei Unterlassen von

    cc) Mit seiner schon nicht den äußeren Wortlaut, keinesfalls aber den Sinn des entsprechenden Beklagtenvorbringens erfassenden Wahrnehmung hat sich das Berufungsgericht in nicht mehr nachvollziehbarer Weise dem wesentlichen Kern dieses Vortrags verschlossen und damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen (st. Rspr., vgl. nur BGH Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZR 143/09 - ZIP 2010, 1669 Rn. 13 mwN).
  • OLG Naumburg, 08.01.2013 - 1 U 57/12

    Restwerklohnprozess: Aufrechnung mit Aufwendungen einer Mängelbeseitigung durch

    Demnach hat das Landgericht seiner Entscheidung allenfalls den Wortlaut nicht aber den Sinn des Beklagtenvorbringens zugrunde gelegt und damit dessen Kern verfahrensfehlerhaft verkannt (BGH NJW 2009, 2137 m.w.N.; NZG 2010, 954, 955).
  • KG, 01.06.2011 - 19 U 90/11

    Kapitalanlage: Haftung des Gründungsgesellschafters einer Fondsgesellschaft bei

    Einer Haftung der Beklagten zu 1) steht es nicht entgegen, dass der Kläger aufgrund des gewählten Treuhandmodells nicht unmittelbarer Geschäftspartner geworden ist (BGH, NZG 2010, 954 Tz. 20; ZIP 2006, 849 Tz. 7; WM 2006, 1621 Tz. 10; KG, WM 2007, 2142).

    Durch die Neufassung der §§ 195, 199 BGB zum 1. Januar 2002 beträgt die allgemeine Verjährungsfrist auch für Ansprüche auf Prospekthaftung im weiteren Sinne drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Berechtigte Kenntnis von den - den Anspruch begründenden - Umständen und der Person des Schuldners erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt hätte (BGH, NZG 2010, 954 Tz. 19).

  • KG, 11.07.2011 - 19 U 13/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft

    Einer Haftung der Beklagten zu 1) und 3) steht es nicht entgegen, dass die Anleger aufgrund des gewählten Treuhandmodells nicht unmittelbarer Geschäftspartner geworden ist (BGH, NZG 2010, 954 Tz. 20; ZIP 2006, 849 Tz. 7; WM 2006, 1621 Tz. 10; KG, WM 2007, 2142 ).

    Durch die Neufassung der §§ 195, 199 BGB zum 1. Januar 2002 beträgt die allgemeine Verjährungsfrist auch für Ansprüche auf Prospekthaftung im weiteren Sinne drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Berechtigte Kenntnis von den - den Anspruch begründenden - Umständen und der Person des Schuldners erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt hätte (BGH, NZG 2010, 954 Tz. 19).

  • OLG München, 11.04.2012 - 34 Sch 21/11

    Vollstreckbarerklärung eines Schweizer Kostenschiedsspruchs und

    Der verfassungsmäßig geschützte Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet den Spruchkörper (nur), dafür zu sorgen, dass den Parteien die Sachverhaltselemente, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden, rechtzeitig bekannt sind, ihnen Gelegenheit gegeben wird, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, und die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen (vgl. Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 1298, 1299; aus der Rechtspr. BVerfG NJW 1998, 2273; BGH NJW 1992, 2299; ZIP 2010, 1669).
  • OLG Naumburg, 21.11.2013 - 1 U 28/13

    Berufung im Zivilverfahren: Gehörsverletzung durch mangelhafte Würdigung des

    Verschließt sich das Gericht mit einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn erfassenden Wahrnehmung dem wesentlichen Kern des Parteivortrags, verletzt es die betroffene Partei in ihrem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BGH NJW 2009, 2137; NZG 2010, 954, 955).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht